Geschichte

Geschichte 2018-01-10T19:06:35+00:00

Vom Lehenswesen zu der heutigen Flächenaufteilung

Das Lehenswesen war die im Mittelalter gültige Rechts- und Gesellschaftsordnung: Könige oder Bischöfe gaben ihren Gefolgsleuten Land als Lehen, als Dank für deren Dienste, aber auch als Grundlage für die Durchführung öffentlicher Aufgaben (Gericht, militärisches Aufgebot, Verwaltung).

Nach der Schlacht auf dem Lechfelde (955),  in der Otto I. die Magyaren besiegte,  kamen die Alpenländer wieder in den Besitz deutscher Könige. Nach der militärischen Besetzung kam die Kolonisierung. Es gab viel herrenloses Land, das die deutschen Könige in großzügiger Weise an weltliche und geistliche Große verliehen. Zu den Klöstern, die bei einer  neuerlichen Landnahme im Marchfeld bedacht wurden, gehörte auch das bayrische Kloster Weihenstephan. Im Jahre 1021 wurde ein Teil der Insel „Sahsonaganc“ (Sachsengang) von Heinrich II. an Bischof Egilbert von Freising geschenkt.  Der Bischof seinerseits belehnte wiederum Adelige und Landesfürsten, die als Gegenleistung den geistlichen Besitz vogten (beschirmten). Als Entgelt für das Lehen wurde der Zehent eingehoben, der in Geld oder Naturalleistungen bestehen konnte. Wenn der Lehensmann seine Abgaben nicht erfüllte, fiel das Lehen wieder an den Obergrundeigentümer („Herrschaft“) zurück

Das Bistum Passau begann die neuen Landgebiete kirchlich zu ordnen. Pfarrgründungen wurden nur vom Grundherren, dem Bischof, vorgenommen.

Die Pfarre Probstdorf, zu der Mannsdorf bis 1783 gehörte, ist somit eine Gründung Weihenstephans (1050) und unterstand dem Bistum Passau.

Gleichzeitig wurde auch eine Schule errichtet, die voll und ganz dem Pfarrer unterstand. Er hatte die Pflicht, den Schullehrer aufzunehmen und abzuhandeln (entlohnen), ebenso den Organist, den Gemeindeschreiber, den Mesner und für das Wetterläuten (Gewitter abwenden) zu sorgen. Kinder mussten Schulgeld bezahlen.

Zur Pfarre Probstdorf gehörten laut einem Inventar aus dem Jahr 1614 die Ortschaften Groß-Enzersdorf (das Stattl), Raasdorf, Wittau, Mühlleiten, Oberhausen, Saxengang, Eßling. Mannsdorf scheint in dieser Aufzeichnung nicht auf, weil es noch keine eigene Kirche hatte..

 

Bis zum 19. Jhdt. war die unter Karl dem Großen eingeführte „Dreifelderwirtschaft“ gebräuchlich. Man baute Wintergerste, dann Sommergerste und ließ danach die Felder ein Jahr brach liegen. Da es keine Futterflächen gab, war auch die Viehhaltung eher gering. Dadurch hatte man wenig Dünger und einen sehr niedrigen Ertrag. Erst im 19. Jhdt. wurde die Fruchtwechselwirtschaft eingeführt. Der Anbau von Halmfrüchten (Gerste, Weizen, Roggen) wechselte nunmehr mit dem von Hackfrüchten (Kartoffeln, Rüben, Mais) und Futterpflanzen (Klee) ab. Die Bauern konnten das Vieh auch im Winter im Stall füttern, der Viehbestand stieg und damit auch die Düngermenge und der Ertrag.

Mannsdorf war zehentpflichtig an die Pfarre Probstdorf, und zwar für 363 Joch. Weiters befanden sich 36 Joch Neurisse im Besitz der Pfarre und eine Wiese mit 15 Tagwerk, die mit einem Graben eingefangen und am Rande mit Bäumen bewachsen war, der heutige Pfarrergarten. Überdies musste unser Dorf auch noch einen sogenannten Blutzehent leisten, das waren jährlich 2 Hühner.

Die Größe der Lehen war ortschaftsweise verschieden. Während in Deutsch-Wagram ein Ganzlehen 60 Joch umfasste, wies Pfarrer Winkler von Probstdorf als Eigenbesitz der Pfarre 42 Joch aus, demnach ergibt sich für einen Ganzlehner ein Besitzstand von 21 Joch, für einen Halblehner 10 ½ Joch, für den Viertellehner etwas über 5 Joch. Im NÖ Durchschnitt war 1 Ganzlehen 30 Joch, ein Dreiviertellehen 22, 5 Joch, ein Halblehen 15 und ein Viertellehen 7,5 Joch groß.

Ein sehr wichtiges Jahr war 1848: im Zuge der Bauernbefreiung durch Hans Kudlich wurden Zehent und Robot (die Lehensnehmer waren auch zu Arbeitsleistungen gegenüber dem Grundherren verpflichtet) aufgehoben. Das Untertänigkeitsverhältnis samt den daraus resultierenden Lasten war aufgehoben und der Untertan zum Staatsbürger geworden. Als Entschädigung hatte Mannsdorf das für 20 Jahre vorgesehene Kapital in Höhe von 19.018 Gulden und 20 Kreuzer in Jahresraten zu zahlen.

Die Flächen, die die Bauern nunmehr bewirtschafteten, waren oftmals ziemlich klein und weit auseinander liegend. Von Mannsdorf nördlich Richtung Andlersdorf war die landwirtschaftliche Fläche als „Äcker“ benannt, unterteilt in „Obere, Mittlere, Untere Äcker“. Die Grundstücke waren 700 – 800 m lang und ca 15 m breit – die sogenannten „Hosenriemenparzellen“. Außerdem war an der Grenze  zum Nachbargrundstück noch ein „Roa“ ein Rain, der die Bewirtschaftung zusätzlich erschwerte. Auf der Karte im Mittelteil kann man die Aufteilung der Felder, die damals herrschte, genau ersehen. Von der Mitte der Ortschaft weg ging durch die Äcker ein Weg nach Matz-Neusiedl und nach Andlersdorf, eine Abzweigung nach Kimmerleinsdorf.

Ende des 19. Jahrhunderts wurden in einigen Gemeinden …

(mehr dazu lesen sie in unserem Buch „Die Chronik von Mannsdorf“, erhältlich am Gemeindeamt oder beim Dorferneuerungsverein Mannsdorf <h.b.mayer@aon.at>)

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